
Stoffbezogene Anforderungen an komplexe Erzeugnisse, wie Elektro- und Elektronikprodukte ergeben sich zum einen aus produktbezogenen gesetzlichen Regularien, zum anderen auch aus kundenspezifischen Anforderungen. Insbesondere die europäische Umweltgesetzgebung, wie die Richtlinien RoHS2 (2011/65/EU) sowie die Verordnung REACh (EG/1907/2006), die Marktüberwachungsverordnung (EG/765/2008) und die Pflicht zur Erstellung technischer Unterlagen führen zu einer internen Fertigungskontrolle in Übereinstimmung mit der harmonisierten Norm EN 50581. Aber auch die weltweiten Umwelt- und Compliance-Anforderungen haben das Agieren der betroffenen Industrien intensiv verändert.
Für die Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten bedeutet dies, dass sie folgende Neuerungen ab dem 2. Januar 2013 erfüllen müssen: CE-Kennzeichnung der Geräte, EG-Konformitätserklärung, Technische Dokumentationen und Durchführung von Prüfungen im Produktionsprozess.
Ziel muss es für betroffene Unternehmen sein, einen Schadstoffmanagement-Prozess (Global Compliance Prozess) zu etablieren, der die Konformität ihrer Produkte und Erzeugnisse hinsichtlich der zahlreichen gesetzlichen Anforderungen gewährleistet.
Das Fraunhofer IPA unterstützt Unternehmen bei der Entwicklung und Implementierung entsprechender Prozesse und bei deren Integration in die bestehende Prozesslandschaft. Im Rahmen von moderierten Workshops zeigen wir die Anforderungen auf und erarbeiten mit dem Kunden spezifische Ansätze zur Erfüllung der gesetzlichen Pflichten.
Unsere Leistungen im Überblick: