REACh-Autorisierung

© Fraunhofer IPA
Anlage zur Beschichtung aus dreiwertigen Hartchromelektrolyten mit einem Fassungsvermögen von 400 Litern am Fraunhofer IPA

Es lohnt sich einen REACh-Zulassungsantrag einzureichen, der exakt auf Ihr Unternehmen zugeschnitten ist. Denn je detaillierter der Antrag, desto höher fällt tendenziell der REACh-Autorisierungszeitraum aus und desto größer ist Ihre Planungssicherheit. Das Fraunhofer IPA unterstützt Sie gerne bei der Antragstellung.

 

Unser Dienstleistungsangebot

Unsere Experten der Abteilung Galvanotechnik übernehmen die umfangreiche Analyse der alternativen Stoffe (AoA) für Sie. Denn Hartchromschichten besitzen über 30 verschiedene Eigenschaften, die für den Erfolg eines Produktes verantwortlich sein können. Diese Schichten werden aus Elektrolyten erzeugt, die sechswertige Chromverbindungen beinhalten und seit September 2017 nur noch mit einem eingereichten Autorisierungsantrag betrieben werden dürfen. Indem unsere Galvanik-Fachleute diese Eigenschaften für Sie ermitteln, können Sie REACh-konforme Alternativen identifizieren oder auch den zwingenden Nutzen von Chrom-VI für Ihre Produktion nachweisen. Ein Autorisierungsantrag muss außerdem einen Substitutionsplan enthalten, indem aufgezeigt wird, weshalb mögliche Chrom VI-Alternativen noch nicht einsatzbereit sind. Die Laufzeit der Autorisierung ergibt sich dann aus der Zeitraum der für die Entwicklung sowie die produktionstechnische Einführung der Alternative benötigt wird.

  • Der erste Schritt ist die quantifizierbare Analyse der für Ihre Produkte relevanten oberflächentechnischen Schicht- und Verfahrenseigenschaften. Hieraus werden mögliche alternativ verfügbaren Oberflächentechnologien und deren Potenzial für die jeweilige Anwendung abgeleitet.

    • Realisation einer neuen Beschichtungstechnologie – sofern eine Alternative bzw. Substitutionsmöglichkeit zur klassischen Verchromung abgeleitet werden konnte begleiten wir Sie bei deren Umsetzung.
    • Realisation einer autorisierungsfähigen Verchromungstechnologie – sofern keine Substitutionsmöglichkeit besteht, entwickeln wir für Sie spezifische Maßnahmen, um Ihre Verchromungstechnologie „autorisierungsfähig“ zu gestalten. 
  • Wir erarbeiten einen R+D Plan zur Entwicklung und Umsetzung einer Chrom VI-Alternative gemäß ECHA-Vorgabe. 

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