Schock für europäische Unternehmen: Informationspflicht über SVHC-Stoffe gilt jetzt auch für Teilerzeugnisse

Presseinformation September 2015 /

Nach Artikel 33 der Europäischen Chemikalienverordnung »REACH« ist der Lieferant eines Erzeugnisses verpflichtet, gewerbliche Abnehmer über besonders Besorgnis erregende Stoffe (SVHC - Substances of very high concern) in ihren Produkten unmittelbar zu informieren, sofern deren Konzentration größer als 0,1 Masseprozent im Erzeugnis übersteigt. Private Verbraucher müssen auf Anfrage innerhalb von 45 Tagen Bescheid bekommen.

Wie der Begriff »Erzeugnis« in dieser REACH-Verordnung zu verstehen sei, war umstritten. Der Rechtsstreit war unter anderem darüber entbrannt, ob sich der Schwellenwert von 0,1 Masseprozent auf das gesamte Erzeugnis oder auch auf Teilerzeugnisse bezieht. Am 10. September 2015 hat der Europäische Gerichtshof entschieden: Unter die Informationspflicht über SVHC-Stoffe fallen auch Teilerzeugnisse. Das Urteil hat drastische Folgen für fast alle produzierende Unternehmen und Händler. Gerade bei Unternehmen, die komplexe Erzeugnisse verkaufen, wird der bürokratische Aufwand immens steigen.

Wie Unternehmen mit der neuen Gesetzeslage, den Einschränkungen in der Verwendung und Zulassung sowie den Informationspflichten für die betroffenen Stoffe, Substanzen und Produkte professionell umgehen, zeigt am 17. September eine REACH-Veranstaltung am Fraunhofer IPA.

 

»REACH ist die Europäische Chemikalienverordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe. Sie ist seit 2007 in Kraft und soll ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt sicherstellen. Sie soll gleichzeitig den freien Verkehr von Chemikalien auf dem Binnenmarkt gewährleisten und Wettbewerbsfähigkeit und Innovation fördern. REACH beruht auf dem Grundsatz, dass Hersteller, Importeure und nachgeschaltete Anwender die Verantwortung für ihre Chemikalien übernehmen: Sie müssen sicherstellen, dass Chemikalien, die sie herstellen und in Verkehr bringen, sicher verwendet werden. Das Kürzel ›REACH‹ leitet sich aus dem englischen Titel der Verordnung ab: ›Regulation concerning the Registration , Evaluation , Authorisation and Restriction of CHemicals‹. Die REACH-Verordnung gilt als eines der strengsten Chemikaliengesetze der Welt.« (Siehe hier)