Neues Gesetz schreibt Energieaudit für Nicht-KMUs vor

Energieeffizienz in sieben Stufen

Mediendienst September 2015 /

Seit April 2015 sind alle größeren Unternehmen in Deutschland verpflichtet, die Energieeffizienz ihrer Produktion offiziell prüfen zu lassen. Wer bis Ende 2015 kein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchgeführt hat, muss mit einer Geldstrafe von bis zu 50 000 Euro rechnen. Das Fraunhofer IPA hat autorisierte Energieberater, die Energieaudits durchführen.

Am 15. April hat die Bundesregierung das Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienz-Maßnahmen (EDL-G) novelliert: Sobald ein Betrieb oder ein verbundenes Unternehmen 250 oder mehr Mitarbeiter beschäftigt oder der Jahresumsatz über 50 Millionen Euro, bzw. die Bilanzsumme über 43 Millionen Euro beträgt, ist das Audit Pflicht. Schätzungen zufolge seien in Deutschland über 50 000 Unternehmen betroffen. Das Audit muss alle vier Jahre wiederholt werden.

Audit erfolgt in sieben Phasen

Nach der DIN EN 16247-1 setzt sich das vorgeschriebene Energieaudit aus sieben aufeinanderfolgenden Phasen zusammen. Im ersten Schritt bespricht der bei der BAFA registrierte Energieauditor mit der Geschäftsführung die organisatorischen Angelegenheiten, darunter den Zeitraum, die Ressourcen oder die Anwendungsbereiche. Anschließend folgt die Auftaktbesprechung, in der das Vorhaben konkretisiert wird.

Bei der Datenerfassung verschafft sich der Auditor ein Bild von den Faktoren, die für die Energieeffizienz des Unternehmens eine Rolle spielen. Dazu zählen u. a. die möglichen Messungen, die eingesetzten Medien und die Energieverbraucher. Im Anschluss findet eine Vor-Ort-Begehung statt, in der der Experte die Produktionsschritte begutachtet und weitere Messungen vornimmt.

Energiebericht zeigt Einsparpotenziale auf

Im folgenden Schritt bildet der Auditor den IST-Zustand des Unternehmens ab. Dabei werden die Energieflüsse aufgezeigt, das Energieerzeugungs- und Verbraucherprofil aufgelöst und mögliche Fehler bei der Ermittlung korrigiert. Mit dieser Basis ist er nun in der Lage, die Energieeffizienz des Unternehmens zu eruieren und Maßnahmen zur Steigerung zu ermitteln. Im letzten Schritt schreibt der Energieauditor einen Energiebericht, in dem er dem Unternehmen die Einsparmöglichkeiten aufzeigt. Darüber hinaus können der Fachmann und die Geschäftsleitung über die Ergebnisse diskutieren und weitere Maßnahmen besprechen.