Anweisung zur Bestimmung von Grenzwerten
Die neue VDI-Richtlinie ist vielmehr eine Arbeitsanweisung: Sie gibt vor, wie ein Unternehmen ermitteln kann, ob Sauberkeitsgrenzwerte notwendig sind, in welcher Höhe sie liegen und wie diese Werte kontrolliert werden können: Im Rahmen des hier beschriebenen risikobasierten Ansatzes werden zunächst die möglichen Verunreinigungen, die durch Materialien, Halbzeuge, Fertigungsprozesse und die Umgebung eingebracht werden, gesammelt. Dann werden sie unter Berücksichtigung von Beherrschungsansätzen, wie etwa der Reinigung, bewertet. Handelt es sich dabei um kritische Verunreinigungen, die unter einem bestimmten Wert, dem sogenannten Akzeptanzkriterium, liegen, müssen diese abgereichert werden. Unterstützt wird der Prozess durch zahlreiche Hilfestellungen, Checklisten und Fallbeispiele. Im Weiteren finden sich zahlreiche Informationen zu geeigneten Prüfverfahren sowie zu deren Validierung. Hier hat sich gezeigt, dass Prüfmethoden, die auf einer vollflächigen Extraktion der Verunreinigungen basieren, gegenüber den nur punktuell messenden Sondenverfahren überlegen sind.
Das IPA stellt die neue Richtlinie am 24. Januar 2019 in ihrem Stuttgarter Institut interessierten Unternehmen vor.
Anmeldung und weitere Informationen zur Veranstaltung: https://www.ipa.fraunhofer.de/reinheit